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Das Semesterticket

Alle Studierenden der EHB erhalten das Semesterticket als vergünstigten Fahrausweis für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Semesterticket gibt es hier im Überblick.

 

Wo gilt das Semesterticket?

Das Semesterticket ist in allen Verkehrsmitteln des VBB im Tarifbereich Berlin ABC gültig.

 

In welchem Zeitraum ist das Semesterticket gültig?

Das Semesterticket gilt jeweils im Wintersemester vom 30. September bis einschließlich 1. April und im Sommersemester vom 31. März bis einschließlich 1. Oktober.

 

Was kann ich im ÖPNV mitnehmen?

Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kindern), Gepäck, einem Hund, einem Kinderwagen und einem Fahrrad. Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

 

Wie bekomme ich das Semesterticket?

Das Semesterticket erhältst du zusammen mit den Immatrikulationsbescheinigungen und dem Studierendenausweis per Post nach der Immatrikulation oder der Rückmeldung. Den jeweiligen Preis überweist du mit den übrigen Beträgen an die EHB.

Der Preis beträgt

  • im Sommersemester 2021: 193,80 €

  • im Wintersemester 21/22: 193,80 €

 

Wann kann ich vom Beitrag zum Semesterticket befreit werden?

 

Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, ist eine Befreiung auf Antrag an das AStA-Referat Semesterticket möglich. Befreit werden kann bei entsprechendem Nachweis, wer

  • eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat, welche die Nutzung des Nahverkehrs verhindert,

  • sich mindestens vier Monate (in begründeten Ausnahmefällen drei Monate) lang nicht im Geltungsbereich des Semestertickets aufhält (z.B. Praktikum, Auslandssemester),

  • in einem Ergänzungs-, Zusatz- oder Aufbaustudiengang, im Teilzeit- oder Promotionsstudium oder in einem weiterbildenden Studiengang immatrikuliert ist,

  • ein Firmenticket besitzt oder

  • sich im Urlaubssemester befindet.

 

Das Antragsformular für eine Befreiung von der Zahlung des Semestertickets findest du im Downloadbereich.

 

Ich gehe zu Fuß oder fahre mit dem Rad – muss ich auch ein Semesterticket kaufen?

Ja, da das Semesterticket ein solidarisches Ticket ist, muss jede/r Studierende das Ticket erwerben, es sei denn es liegt ein Befreiungsgrund vor.

 

Ich wohne außerhalb des Berliner Tarifbereichs ABC.

Mit welchem Ticket komme ich zur Hochschule?

Studierende der EHB, die während ihres Studiums ständig (Hauptwohnsitz) im VBB-Tarifgebiet, aber außerhalb des Tarifbereiches Berlin ABC wohnen und dies nachweisen, können ergänzend zum Semesterticket das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin erwerben. Als Nachweis gilt der Personalausweis. Das Zusatzticket ist außerdem nur mit aktuellem Semesterticket gültig. Das Bestellformular kannst du hier herunterladen oder beim StuPa-Service anfragen.

 

Ich habe mein Ticket verloren – was nun?

Bei einem Verlust deines Tickets kannst du dir gegen eine Gebühr beim Immatrikulationsamt der EHB ein Ersatzticket ausstellen lassen.

 

Ich habe mich während des Semesters exmatrikuliert – bekomme ich etwas zurück?

Wenn du dich im laufenden Semester exmatrikulierst, kannst du dir das Geld für die nicht angebrochenen Monate des jeweiligen Semesters zurückerstatten lassen. Dafür reichst du den Antrag auf Erstattung (s. Downloads) mit deinen Kontodaten beim Immatrikulationsamt mit einer Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung ein. Der Betrag wird dir dann nach Bewilligung überwiesen.

 

Semesterticketvertrag? Was ist das?

Im Semesterticketvertrag werden die Bedingungen und Preise für das Semesterticket für einen gewissen Zeitraum festgelegt. Vertragsparteien sind die Studierendenschaft der EHB, DB Regio Nordost, BVG, S-Bahn-Berlin GmbH sowie der VBB. Das AStA-Referat Semesterticket vertritt die Studierendenschaft der EHB bei den Vertragsverhandlungen.