Der Sozialfonds

Warum ein Sozialfonds?

Auch ohne Studiengebühren fallen jedes Semester bei Immatrikulation oder Rückmeldung einige Kosten für Studierende an. Dazu gehören 90€ Sachkostenbeteiligung, die an die Hochschule zu zahlen sind. Für Studierende mit geringen finanziellen Mitteln stellt die EHB einen Sozialfonds zur Verfügung, aus dem jedes Semester eine Bezuschussung zur Sachkostenbeteiligung beantragt werden kann.

 

Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Damit möglichst viele Studierende angemessen unterstützt werden können, gibt es ein Berechnungsverfahren für den Zuschuss, das von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Daher kann der Zuschuss bei jeder Person in jedem Semester anders ausfallen oder sogar entfallen. Die Höhe des Zuschusses beträgt mindestens 10 € und maximal 90 € für das gesamte Semester.

 

Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bezuschussung?

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist der StuPa-Service im Auftrag des Studierendenparlaments. Bitte fülle das Antragsformular aus und schicke es zusammen mit allen erforderlichen Unteralgen an den StuPa-Service. Bitte fülle auch die digitale Tabelle zur vorläufigen Bedarfsermittlung aus und übermittle diese per E-Mail oder Speichermedium an den StuPa-Service. Diese Tabelle ist NEU seit Wintersemester 2019/20. Bei Fragen beachte bitte die mitgelieferte Beispieltabelle. Bitte wende Dich an den StuPa-Service ( ) für einen persönlichen Beratungstermin. Offene Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden, um die Antragstellung zu erleichtern. Die Antragsfrist ist jeweils der 30. April für das Sommersemester und der 31. Oktober für das Wintersemester. Das Antragsformular sowie die Tabelle befindet sich auch im Downloadbereich.

 

Was gibt es sonst noch zu wissen?

Der Sozialfonds hat einen stiftungsähnlichen Charakter. Eine rechtliche Verpflichtung des Studierendenparlamentes, einem Antrag zu entsprechen, besteht nicht. Die Mitteilungen über Antragsentscheidungen tragen nicht den Charakter eines Bescheides oder Verwaltungsaktes und beinhalten daher kein Widerspruchsrecht. Zuschüsse daraus sind rechtlich nicht einklagbar.

 

BITTE UM VOLLSTÄNDIGKEIT

Es können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeitet werden. Alle erforderlichen Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Ob Deine Unterlagen vollständig sind, kannst Du beim StuPa-Service erfragen. Die Tabelle zur vorläufigen Bedarfsermittlung muss zeitgleich mit dem Antrag und allen Unterlagen eingereicht werden. Es ist zu empfehlen, alle nicht eindeutigen Zahlungseingänge auf Deinen Kontoauszügen zu erläutern, damit der StuPa-Service anhand der Berechnungsgrundlagen feststellen kann, ob diese als „Einkommen sonstiger Art“ anzurechnen sind. Nicht erläuterte Zahlungseingänge werden grundsätzlich als Einkommen angerechnet.

 

Was gehört in den Antrag?

 

 

        Folgende Unterlagen für die Bedarfsermittlung sind dringend erforderlich:

 

 

Aufgrund dieser Unterlagen erstellst Du die Tabelle zur vorläufigen Bedarfsermittlung. Diese wird von jeder Antragstellerin, jedem Antragsteller persönlich ausgefüllt und zusammen mit dem Antrag inkl. aller Unterlagen an den StuPa-Service übermittelt. Der Download enthält eine Beispiel-Tabelle sowie eine vorbereitete Blanko-Tabelle zum einfachen ausfüllen. Bei technischen Problemen oder inhaltlichen Fragen, wende Dich bitte an den StuPa-Service.

 

Grundlage der Bezuschussung sind die aktuelle Sachkostenbeteiligungs- und Bezuschussungsordnung (SBO) und die dazugehörige Durchführungsverordnung zur Sachkostenbeteiligungs- und Bezuschussungsordnung (SBO-DVO).